16-Jähriger tot in Dortmund: Ermittler sehen keine Notwehr bei Polizisten
Im Fall des von der Polizei erschossenen Jugendlichen sieht die Staatsanwaltschaft Dortmund keine Hinweise darauf, dass der 16-Jährige zuvor mit seinem Messer eine Gefahr für die Beamten dargestellt hatte. "Wir haben keine Notwehr- oder Nothilfelage seitens der Polizisten feststellen können", sagte der leitende Oberstaatsanwalt Carsten Dombert. Schon der Einsatz von Reizgas und Taser waren demnach unverhältnismäßig.
Wie Dombert nun mitteilt, haben sich die Beschuldigten nach wie vor nicht zu den Vorwürfen geäußert. Am schwersten wiegt die Anklage gegen den 29 Jahre alten Beamten, der mit der Maschinenpistole auf den Jugendlichen schoss. Ihm wird Totschlag vorgeworfen. Zwei Polizistinnen und einem Polizist wird wegen des Einsatzes von Reizgas beziehungsweise Tasers gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen.
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