Die Deutsche Umwelthilfe wollte BMW gerichtlich dazu verpflichten, ab 2030 keine Verbrenner mehr zu verkaufen. Das Gericht lässt die Klage nicht zu – zumindest erst mal.
Die Deutsche Umwelthilfe hat mit ihrer Klage gegen den Autobauer BMW wegen unzureichenden Klimaschutzes eine Niederlage verzeichnet.
Das Landgericht München wies am Dienstag die Klage der DUH ab, wonach BMW verpflichtet werden sollte, ab 2030 keine Autos mit Benzin- oder Dieselmotoren mehr zu verkaufen. Der von den Klägern geltend gemachte Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sei zwar nicht von vorneherein ausgeschlossen, derzeit seien die Ansprüche aber unbegründet,. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die DUH kann Berufung einlegen.
Die Umwelthilfe hatte von BMW eine Unterlassungserklärung gefordert, in der sich das Unternehmen unter anderem verpflichtet, ab 2030 keine Autos mehr mit Verbrennungsmotor zu bauen. Sie machte dabei geltend, dass der Ausstoß von Treibhausgasen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift. BMW verweist dagegen auf europaweit einheitliche rechtliche Vorgaben zum Ausstoß von Treibhausgasen, welche das Unternehmen nach eigenen Angaben umfassend befolgt.
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