Die Wiederholung der Berlin-Wahlen kann wie geplant am 12. Februar stattfinden, sagt Karlsruhe – während der Wahlkampf längst auf Hochtouren läuft.
Jetzt steht der Berlin-Wahl vom 12. Februar erst mal nichts mehr im Weg Foto: Emmanuele Contini/imago
Die Berliner Richter*innen hatten unter anderem argumentiert, schon bei der Vorbereitung seien von der Landeswahlleiterin und der zuständigen Innenverwaltung des Senats derart weitreichende Fehler gemacht worden, dass nur eine Komplettwiederholung das Vertrauen in die Demokratie wiederherstellen könne. Die Kläger*innen hielten dies für nicht angemessen.
Externen Inhalt erlauben Mit dem Eilantrag hatten die Kläger*innen erreichen wollen, dass die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe abschließend im Hauptverfahren entschieden hat. Denn mit der Entscheidung am Dienstagmorgen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Fast parallel zur Ankündigung der Entscheidung des Gerichts bekamen alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses Gelegenheit, bis zum 2.
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