Wer seine Heizung mit bestimmten Energieträgern betreibt, kann Anspruch auf die sogenannten 'Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger' haben.
Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets – wer seine Heizung mit bestimmten Energieträgern betreibt, kann Anspruch auf die sogenannten "Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger" haben. Der Bund stellt insgesamt 1,8 Milliarden Euro dafür bereit, die über die Bundesländer an die Bürger vergeben werden. Davon stehen etwa 280 Millionen Euro für Bayern zur Verfügung.
In Bayern werden etwa 1,4 Millionen Wohngebäude auf diese Art beheizt, wie das Bayerische Sozialministerium auf Anfrage von BR24 mitteilt.Berechtigte können zwischen 100 Euro und 2.000 Euro erhalten. Es kommt darauf an, zu welchem Preis sie im Jahr 2022 die genannten Energieträger gekauft haben – und wie viel davon. Der bezahlte Preis muss dabei mehr als doppelt so hoch gewesen sein wie ein festgelegter, bundesweit einheitlicher Vergleichswert, der Referenzpreis.
Das bedeutet, wer im Jahr 2022 bis zu doppelt so viel bezahlt hat, wie es durchschnittlich 2021 gekostet hätte , bekommt keine Hilfen. Nur was darüber hinausgeht, wird zu 80 Prozent erstattet. Maximal werden 2.000 Euro ausbezahlt. Hilfen unter 100 Euro werden nicht ausbezahlt.
Doch was tun, wenn der Vermieter keinen Antrag stellt, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind? Wie eine Sprecherin des Sozialministeriums erklärt, können Mieter in diesem Fall möglicherweise zivilrechtliche Ansprüche gegen ihre Vermieter geltend machen.In anderen Bundesländern hat die Antragsfrist zum Teil schon begonnen. In Bayern startet sie am 15. Mai 2023. Anträge sind bis zum 20. Oktober 2023 möglich.
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