Wenige Tage vor Fristende hat jeder fünfte Studierende noch nicht die Energiepauschale beantragt. Mit diesen vier Schritten kommen Sie an die 200 Euro.
© Christian Ohde / Picture AllianceWenige Tage vor Fristende hat etwa jeder fünfte Studierende noch nicht die im Frühjahr gestartete Energiepauschale beantragt. Mit diesen vier Schritten kommen Sie an die 200 Euro.Seit Mitte März konnten sich Studierende und Fachschüler über die Energiepreispauschale von 200 Euro freuen. Am nächsten Montag, den 2. Oktober, endet die Auszahlung des Geldes nun.
Anspruch auf das Geld haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung waren. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte.Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester absolvieren, sollen von der Zahlung profitieren.
Immer wieder gab es Kritik, dass sich Betroffene ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren. Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein "Elster-Zertifikat", wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.
Bund und Länder gerieten bei dem Versuch, eine Antragsplattform zu erstellen, immer wieder in Streit. Es ging um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details. Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert.
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