Die Bundesregierung folgt dem Rat der Expertenkommission – und passt die Berechnung des Dezember-Zuschlags an. Die Institutionen sollen die Hilfe unabhängig von ihrem Gasverbrauch erhalten.
Die Bundesregierung will die Sofortzahlungen für Gaskunden im Dezember auch Pflegeheimen, Reha-Kliniken, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung zukommen lassen. Das geht aus der Kabinettsvorlage für das Gesetz zu der Sofortzahlung hervor, die dem Handelsblatt vorliegt und die am heutigen Mittwoch beschlossen werden soll.
Insgesamt erwartet die Bundesregierung laut Kabinettsvorlage für die Dezember-Sofortzahlung Ausgaben in Höhe von 8,9 Milliarden Euro, die aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds getragen werden sollen. Den größten Anteil davon machen die Zahlungen an private Verbraucher aus.
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