Emails aus dem engsten Umfeld von Olaf Scholz werfen neue Fragen zu seiner Rolle in der Cum-Ex-Affäre rund um die Warburg-Bank auf. „Das irritiert mich“, vermerkte Scholz' eigene Büroleiterin - und bringt die Verteidigungsstrategie des Kanzlers ins Wanken.
Bundeskanzler Olaf Scholz wird die Cum-Ex-Affäre und seine Verbindung zum Steuerskandal der Hamburger Privatbank Warburg nicht los. Die Hamburger Steuerverwaltung hatte 2016 auf die Rückzahlung von 47 Millionen Euro durch die Warburg-Bank verzichtet, damals war Scholz Bürgermeister von Hamburg - und hatte sich mehrmals mit Warburg-Aufsichtsratsvorsitzenden Christian Olearius getroffen.
Unstimmigkeiten in Scholz' Erklärungsversuchen gibt es bereits seit Jahren. Zunächst sagte die Hamburger Senatskanzlei, jahrelang quasi das Büro des früheren Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz, dass es keine Treffen zwischen Scholz und Olearius gegeben habe.
„Das irritiert mich“, schrieb im April 2021 Jeanette Schwamberger, Scholz‘ Büroleiterin, an den Scholz-Vertrauten und heutigen Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt sowie an den heutigen Regierungssprecher Steffen Hebestreit. „Ich habe noch nie einen Termin mit Olearius von November 2017 im Kalender gesehen. Auch nicht einen Termin im Oktober 2017. Das ist alles merkwürdig, aber wir sind alle Kalender durch.“ Schmidt antwortete: „Termin war im November 2017.
Auch das Landeskriminalamt Düsseldorf konnte keinen entsprechenden Kalendereintrag finden. Die Behörde, die im Rahmen ihrer Ermittlungen ein damaliges E-Mailpostfach von Scholz beschlagnahmte, hat dieses inzwischen ausgewertet. Für den 10. November 2017 sind acht Termine festgehalten, von neun Uhr morgens bis 23 Uhr abends. Ein Termin mit Olearius ist nicht verzeichnet.
Im Zeitraum der Treffen zwischen Scholz und Olearius hatte die Hamburger Finanzverwaltung trotz zunächst anderer Pläne auf die Rückforderungen von zu unrecht erstatteter Steuern in Höhe 47 Millionen Euro gegen die Bank vorerst verzichtet und sie in die Verjährung laufen lassen. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst auf Weisung des Bundesfinanzministeriums kurz vor Eintritt der Verjährung eingefordert.
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