Elektronische Patientenakten für alle – das will der Gesundheitsminister bis Ende kommenden Jahres. Was dafür spricht und welche Gefahren es gibt.
Papier, Papier, Papier – das soll mit der elektronischen Patientenakte bald vorbei sein Foto: Olaf Döring/ imageBROKER/SZ PhotoKarl Lauterbach will eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten zum Standard machen. Wer nicht möchte, dass eine elektronische Akte über ihn angelegt wird, muss ausdrücklich widersprechen.
Die Krankenkassen sind dafür zuständig, die ePA jeweils anzubieten, mit der technischen Umsetzung beauftragen sie Dienstleister. Patient:innen können derzeit selbst entscheiden, welche Behandler:innen Zugriff auf welche Dokumente erhalten. Zugriffsrechte lassen sich auch befristet vergeben. Ebenso lässt sich einstellen, dass bestimmte Ärzt:innen Dokumente einstellen, aber keine anderen lesen dürfen.
„Die ePA ist an sich eine gute Sache für die Versicherten“, sagt auch Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Aber das komplizierte Anmeldeverfahren überfordert viele Menschen.“ Wolter hält daher die Pläne, dass alle Versicherten, die nicht widersprechen, eine ePA eingerichtet bekommen, für sinnvoll – wenn alle Datenschutzfragen gelöst sind.
Kritik kommt auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, sagt nicht automatisch Ja“, sagt Vorstand Eugen Brysch. Und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat das geplante Widerspruchsprinzip schon kritisiert. Mit seinen Gesetzesvorhaben vergrößert Lauterbach nun den Konflikt: Er plant, den Bundesdatenschutzbeauftragten bei dem Digitalisierungsprozess zu entmachten.
Allerdings wurden in der Vergangenheit immer wieder Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur gefunden, die die Basis des digitalen Gesundheitswesens ist. Eine weitere Schwachstelle liegt bei den Patient:innen selbst: Denn die sollen vor allem per App auf die Daten zugreifen. Gerade bei den nicht flächendeckend mit Sicherheitsupdates versorgten Android-Geräten bietet das Angriffspunkte.
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