eHealth: Mehr Datenschutz für digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen DiGA Datenschutz
Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte hat neue Prüfkriterien für den Datenschutz in digitalen Gesundheitsanwendungen und digitalen Pflegeanwendungen veröffentlicht. Die Kriterien sollen für künftig ausgestellte Zertifikate als Grundlage dienen, mit denen Hersteller die Datenschutzkonformität ihrer Anwendungen nachweisen sollen. Eine akkreditierte Stelle zertifiziert sie.
sollen auch digitale Pflegeanwendungen betreffen. Das BfArM sieht sich selbst als eine der ersten Behörden innerhalb der EU, die ein Zertifikat entwickelt hat, um die Patientenrechte im Datenschutz zu stärken. Durch den europäischen Abstimmungsprozess könnte es noch Änderungen bei den Prüfkriterien geben.
Das BfArm hat für die neuen Prüfkriterien nach eigenen Angaben den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eingebunden. Zudem würden die Kriterien sowohl den Anforderungen an die Datenschutzgrundverordnung als auch den "erweiterten Anforderungen für DiGA und DiPA" entsprechen.
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