Bei der Bluttat wurden drei Menschen auf brutalste Weise ermordet. Der Tatort: ein Einfamilienhaus in einem kleinen Ort in Mecklenburg-Vorpommern. Der
Den Verhandlungssaal 2.002 betrat der 27-Jährige in schlabbriger Jogginghose, Sweatshirt, mit Turnschuhen und in Fußfesseln. Sein Gesicht verdeckte er mit Aktendeckeln gegen die anfangs anwesenden Kameras. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer. Er soll am 7. Februar in Rövershagen bei Rostock zunächst seinen Vater, dann seine Schwester und einige Tage später seine Mutter mit Pfeilen aus einer Armbrust und Stichen einer Machete getötet haben.
Es sind vor allem die Tatabläufe, die der Staatsanwalt am Dienstag in der relativ knappen Anklageschrift schilderte, die schockieren. Seinen auf einer Couch im Wohnzimmer schlafenden Vater soll er in einem Einfamilienhaus in Rövershagen mit einer Armbrust vier Pfeile in den Hinterkopf geschossen haben. Da der 52-Jährige nicht sofort tot war, soll der Sohn aus einem Schuppen eine Gartenmachete geholt und damit auf sein Opfer eingestochen haben. Der Vater verblutete.
Gegen den gewalttätigen und alkoholkranken Vater habe der Sohn schon lange einen Groll gehegt. Kurz vor der Tat sei ihm in einem Gespräch mit dem Vater klar geworden, dass er für seinen Vater ein „Nichts“ sei, sagte der Staatsanwalt. Zwar wollte sich der Angeklagte, der in der Russischen Föderation geboren wurde und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am Dienstag nicht zur Sache äußern.
Die Anwältin gab aber eine Teilaussage des Angeklagten wieder, die Einblicke in dessen familiäres Umfeld gab. Bei den Ermittlungen war der 27-Jährige damals zunächst als Zeuge vernommen. Den Beamten schilderte er dabei, dass er gemeinsam mit seinem Vater und seiner Schwester mit Drogen handelte. Mit seiner Schwester habe er Cannabis in Folien abgepackt in kleinen Mengen unter anderem in Schwerin und Wismar verkauft. Größere Mengen seien in Polen abgesetzt worden.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann am Dienstag Mord aus Heimtücke, in zwei Fällen Mord zur Verdeckung einer Straftat und in einem Fall zusätzlich Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Der Angeklagte sitzt seit Ende März in Untersuchungshaft. Im Falle eines Schuldspruchs droht dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
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