Darf Ex-Präsident Donald Trump Beweismittel öffentlich machen, die im Rahmen von Ermittlungen gesammelt wurden? Die Antwort darauf sollte vor Gericht fallen. Sie lautet: Ja. Und nein.
haben sich die Anwälte des früheren US-Präsidenten Medien zufolge einen Schlagabtausch mit der Richterin geliefert.ging es um die Frage, ob Trump verboten werden soll, bestimmte Beweise, die im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gesammelt wurden, öffentlich zu machen. Richterin Tanya Chutkan machte Medien zufolge deutlich, dass der Republikaner zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung habe. Dieses sei aber »nicht absolut«.
Trump hatte nach der Anklage in üblicher Manier mit verbalen Attacken reagiert. Nach Auffassung von Sonderermittler Jack Smith richten sich seine Äußerungen etwa gegen Zeugen, Richter und Anwälte, die an dem Strafverfahren beteiligt sind. Sie seien ein Beleg dafür, dass man sich nicht darauf verlassen könne, dass Trump vertrauliche Informationen, die ihm im Laufe des Verfahrens zugänglich gemacht würden, geheim halten werde, argumentierte Smith.
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