Monatelang hat die Bundesregierung darum gerungen, wer in Deutschland für die Umsetzung der neuen EU-Plattformregeln aus dem „Digital Services Act“ zuständig sein soll. Nun liegt ein Vorschlag vor, der jedoch wichtige Fragen offen lässt. Unser Gastautor Julian Jaursch wägt die Möglichkeiten ab und gibt Empfehlungen.
vor, das die Bestimmungen des EU-Gesetzes in nationales Recht überführen soll. Der Referentenentwurf stammt aus der Feder des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und kann sich noch ändern – neben anderen Ressorts können unter anderem auch Länder und Verbände Vorschläge einbringen.
Da nun die Ideen der Bundesregierung vorliegen: Wie steht es um diese starke Plattformaufsicht? Ich greife hier zwei Aspekte des Gesetzentwurfs heraus, die dafür besonders wichtig sind: die Zuständigkeiten und die Einbeziehung wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Expertise.Einige Zuständigkeitsfragen sind im Gesetzentwurf klar beantwortet, andere sind für die Anhörung der Fachleute bewusst offengelassen, weil es dazu keine Einigung gab.
Ein wichtiger offener Streitpunkt ist aber im Entwurf noch mit einem Platzhalter versehen: Welche weiteren Behörden sollen für andere Teilbereiche der DSA-Umsetzung zuständig sein? Zum Beispiel widmet der Gesetzentwurf den Landesmedienanstalten zwar einen eigenen Paragrafen, aber ob die dort beschriebene „qualifizierte Zusammenarbeit“ den Medienanstalten als Garant für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Jugendmedienschutz ausreicht, ist ungewiss.
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