Arbeitszeiterfassung: Die Stechuhr für alle kommt – aber in sehr unterschiedlicher Form
Die Möglichkeit von Vertrauensarbeitszeit soll durch die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht beeinträchtigt werden, heißt es im Entwurf. Damit gemeint ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichtet.
Unter Arbeitgebern erhält der Entwurf ein tendenziell schlechtes Zeugnis. Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, nannte ihn einen "Gruselkatalog" an Bürokratie, Widersprüchlichkeiten und Fortschrittsverweigerung. Philipp Neddermeyer erklärte gegenüber Capital: "Der Gesetzesentwurf zur elektronischen Arbeitszeiterfassung schnürt das bürokratische Korsett für die Unternehmen weiter zu. Es ist aber zu begrüßen, dass der Entwurf einen gewissen Spielraum und Ausnahmen vorsieht, um die Arbeitszeiterfassung nach Unternehmensgröße und Tätigkeitsbereich flexibel zu gestalten. Mit anderen Worten: Es hätte schlimmer kommen können.
Die Gewerkschaften wollen den Entwurf noch nicht abschließend bewerten. Auf Nachfrage von Capital verweisen einzelne Organisationen wie IG Metall, NGG und IGBCE auf den Dachverband DGB. Aus Gesprächen hinter vorgehaltener Hand wird deutlich, dass es auf Gewerkschaftsseite noch keine einhellige Meinung zu Heils Vorschlag gibt: Manch einer sieht den Entwurf als Chance zur Mitbestimmung, von anderer Stelle heißt es, Heil schiebe die Arbeit teilweise auf die Gewerkschaften ab.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte die Feststellung des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Arbeitszeiten bereits im vergangenen September als lange überfällig bezeichnet. Jetzt kritisiert Vorstandsmitglied Anja Piel aber gegenüber Capital die konkrete Umsetzung. "Wir lehnen es ab, das Arbeitszeitgesetz anzurühren.
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