Die „Upgrade“-Lösung der Verkehrsminister sieht vor, dass Studierende nur die Differenz zwischen Semester- und 49-Euro-Ticket zahlen – lediglich eine „Kann-Regelung“, heißt es allerdings bei der Senatsverwaltung in Berlin.
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„Die Regelung zum Semesterticket-Upgrade in den Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket ist eine Kann-Regelung, die nicht zwingend bundesweit umgesetzt werden muss“, heißt es aus der Senatsverwaltung für Mobilität auf Nachfrage. Zudem könne nicht gesagt werden, ob Studierende pünktlich zur allgemeinen Einführung im Mai auf das Ticket zugreifen können. Es werde noch geprüft, wie die Regelung für das Sommersemester angeboten werden kann. Da die Entscheidung für das Upgrade-Modell für Semestertickets relativ kurzfristig getroffen wurde, seien lokal nicht überall die entsprechenden Voraussetzungen gegeben.
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