Ab heute löst das Bürgergeld Hartz IV ab. So sehen die Regelungen der Reform im Detail aus.
: Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt zum 1. Januar 2023 um 53 Euro von 449 Euro auf 502 Euro. Künftig soll im Voraus statt im Nachhinein die Inflation bei der jährlichen Anpassung der Regelsätze berücksichtigt werden. Lebenspartner oder -partnerinnen sollen 451 Euro bekommen, Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 420 Euro . Für 6- bis 13-Jährige steigt der Satz auf 348 Euro und für Kleinkinder bis fünf Jahre auf 318 Euro .
Die Regeln, die derzeit noch wegen der Corona-Pandemie gelten, sind großzügiger, die alten Hartz-IV-Regeln waren strenger.: Das auf Dauer gewährte Schonvermögen wird erhöht. Künftig bleiben Ersparnisse bis zu 15.000 Euro pro Person geschützt, bisher sind es 150 Euro pro Lebensjahr - bei einer 40-jährigen Person beispielsweise also 6.000 Euro.