Die Arbeitsschutzverordnung wurde aufgehoben. Dürfen Arbeitnehmer jetzt auch mit einer Corona-Infektion zur Arbeit? Das erfahren Sie im Artikel.
gibt es nicht mehr. So sind die meisten Maßnahmen weggefallen, um das Virus einzudämmen. Daher wurde auch die Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Aber darf man jetzt zur Arbeit, wenn man positiv auf Corona getestet ist? Wir haben die Informationen für Sie im Artikel zusammengefasst.Seit dem 1. März 2023 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann zur Arbeit kommen, wenn sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Grundsätzlich kommt es bei der Anwesenheitspflicht trotz einer Corona-Infektion auf die Vorgaben des Arbeitgebers an. Laut Gesundheitsministerium können Arbeitgeber nun selbst festlegen, welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz eingehalten werden müssen.Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt.
Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann die Arbeit aber auch aus dem Home Office erfolgen. Allerdings gibt es dazu keine Verpflichtung mehr.Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz sowie im Home Office verpflichtet, sodass eine gemeinsame Lösung gefunden werden sollte.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt, dass Kontakte innerhalb eines Betriebes bei hohen Infektionszahlen reduziert werden sollten. Auch Räume sollten dann nicht gleichzeitig genutzt werden. Arbeitgeber sollten außerdem prüfen, ob sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Masken zur Verfügung stellen sollten, wenn in Innenräumen ein Abstand von 1,5 Metern nicht möglich ist und es Räume gibt, die nicht ausreichend gelüftet werden können.
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