Bei den EU-Verhandlungen zur Chatkontrolle zeichnet sich eine Blockbildung beim Thema Verschlüsselung ab. Das geht aus einem eingestuften Drahtbericht der Bundesregierung hervor, den wir im Volltext veröffentlichen.
In der ersten LEWP-Sitzung unter SWE-Vors. zur CSA-VO stellte zunächst der Europäische Datenschutzbeauftragte kurz seine gemeinsame Stellungnahme mit dem Europäischen Datenschutzausschuss vom 28. Juli 2022 vor. Er kritisierte den VO-Entwurf deutlich. Auf Nachfragen von MS reagierte EDPS oft ausweichend. Er machte keine Vorschläge, wie die VO aus seiner Sicht rechtskonform ausgestaltet werden könne.
Auf unsere Fragen zur Altersverifikation gab EDPS die Einschätzung ab, dass es derzeit keine verlässlichen Anbieter für Altersfeststellungen gebe. Es bestehe das „Risiko der Ausgrenzung“ oder „zu intrusiver Altersverifikation“. Ggf. könne man einen – nicht genauer definierten – „Elternkontrollmechanismus“ anwenden. Ansonsten habe der EDPS „keine weiteren Vorschläge“.
CZE und IRL sprachen sich dagegen aus, ein explizites Verbot in die VO aufzunehmen, weil man sich sonst zukünftigen technologischen Entwicklungen komplett verschließen würde und den Rechtsakt bei jeder neuen Entwicklung wieder „aufmachen“ müsse. FIN legte einen PV ein, sprach sich aber dafür aus, Verschlüsselung nicht nur in einem Erwägungsgrund zu erwähnen, sondern im verfügenden Text zu regeln.
ITA legte einen PV ein, plädierte aber für eine technologieneutrale Lösung. Die Güterabwägung sei wichtig, Verschlüsselung und Schutz der Privatsphäre dürften aber nicht zu einer Verletzung der Rechte der Opfer führen. POL sprach sich dafür aus, dass das Wesen der Verschlüsselung nicht in Frage gestellt werden dürfe. Der Schutz der Privatsphäre sei aber kein uneingeschränktes Recht. Die Wahrung der Rechte der Kinder sei außergewöhnlich hoch zu bewerten, allerdings müssten Maßnahmen stets verhältnismäßig sein. Hierzu seien weitere Diskussionen notwendig. POL kündigte eine schriftliche Stellungnahme an.
KOM betonte, dass die Technologieneutralität ein Hauptbaustein ihres VO-Vorschlags sei. Eine Ausnahme von end-to-end encryption aus dem Anwendungsbereich der VO würde zu erheblichen Lücken führen und es müsse ausgeschlossen werden, dass sich Diensteanbieter ihren Verpflichtungen durch die CSA-VO entzögen, indem sie Verschlüsselung einführten.
KOM äußerte sich dagegen skeptisch, auch nach Auslaufen der temporären Bereichsausnahme zu E-Privacy weiterhin freiwillige Detektion zuzulassen. Der Entwurf der CSA-VO sehe ausschließlich das Instrument der Aufdeckungsanordnung vor. Für freiwillige Aufdeckungsmaßnahmen durch die Diensteanbieter sei aus Sicht der KOM in der CSA-VO kein Raum mehr. Eine parallele Existenz beider Instrumente sei nur „rein hypothetisch“ möglich.
FRA und CZE trugen einen PV zu Audiokommunikation vor. Aus CZE-Sicht seien weitere safeguards erforderlich. Wir – unterstützt von NLD – trugen weisungsgemäß vor, dass Audiokommunikation aus dem Anwendungsbereich des Art. 7 VO-E auszunehmen sei. Aus PRT-Sicht sollte Audiokommunikation vom Anwendungsbereich umfasst bleiben, da PRT Definition sämtliche Inhalte unabhängig von der medialen Form umfasse.
KOM führte aus, dass mit der Gründung eines unabhängigen EU-Zentrums, der bisherigen Abhängigkeit von privaten Akteuren, die im außereuropäischen Ausland ansässig sein, ein starker europäischer Partner, der hohen EU-rechtlichen Standards unterliege, gegenübergestellt werde. Damit werde auch EP-Forderung aus den Verhandlungen der „Interims-VO“ aufgegriffen.
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