Sie geht fast jedem Umzug voran: die Vertragsunterzeichnung. Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, sollten Sie genau wissen, was für ein Dokument Sie da unterschreiben.
Egal ob Index-, Staffel- oder unbefristeter Mietvertrag: Vor der Unterzeichnung ist es wichtig, sich gründlich zu informieren und alle Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen.Staffel, Index, befristet oder unbefristet - wer in eine neue Wohnung zieht, kann mit verschiedenen Arten von Mietverträgen konfrontiert werden. Bei aller Freude auf das neue Heim - ungeprüft unterschreiben sollte man keinen Mietvertrag.
„Mieter, die sich für einen befristeten Vertrag entscheiden, müssen einkalkulieren, dass sie in dieser Zeit nicht kündigen können“, sagt Stefan Schmalfeldt. „Das kann problematisch sein, wenn sie zwischenzeitlich eine schöne Wohnung finden, die unbefristet vermietet wird.“ Das Problem: Die gestaffelten Mieten dürfen grundsätzlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete und oberhalb der Kappungsgrenze liegen. Gilt in dem Gebiet eine Mietpreisbremse, ist aber bei 10 Prozent oberhalb der Vergleichsmiete Schluss. Gilt keine Bremse, darf die Miete in Gebieten mit Wohnungsknappheit innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden.
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