Nach langem Koalitions-Streit um die Kindergrundsicherung hakte es zuletzt noch bei Details. Jetzt kann die Reform - ein sozialpolitisches Aushängeschild der Ampel - im Kabinett beraten werden.
Die Bundesregierung hat sich auf noch offene Details zur Kindergrundsicherung geeinigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen, zuerst hatte die „Rheinische Post“ berichtet. Der Kabinettsbefassung stehe jetzt nichts mehr im Weg, hieß es. Das Familienministerium habe die Hinweise aus anderen Ressorts und der Bundesagentur für Arbeit bei den relevanten Punkten umgesetzt.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag sollen darin gebündelt werden. Mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch Familien erreicht werden, die bisher ihnen zustehende Gelder nicht abrufen.
Die „Rheinische Post“ und weitere Medien berichteten nun, die Einigung sehe vor, dass ein in der Corona-Pandemie eingeführter Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind ab 2025 für Kinder von Asylbewerbern wegfalle. „SPD und Grüne wollen bei Asylbewerbern dauerhaft 20 Euro mehr pro Kind und Monat zahlen. Das unterstütze ich nicht“, hatte Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner gesagt.
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