Bundesgericht: Corona-Ausgangssperre waren unverhältnismäßig

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Das Bundesverwaltungsgericht hat sich erstmals mit der Rechtmäßigkeit früher Corona-Regeln aus der Anfangszeit der Pandemie befasst. Nicht alle Schutzmaßnahmen waren demnach zulässig.

Leipzig - Die sächsischen Kontaktbeschränkungen in der Frühphase der Corona-Pandemie sind rechtmäßig gewesen, die in Bayern damals verhängte strenge Ausgangssperre jedoch nicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden. Es war das erste Mal, dass sich das oberste deutsche Verwaltungsgericht mit den Corona-Regeln auseinandergesetzt hat. Die Urteile dürften richtungsweisend für weitere anhängige Fälle sein.

Die Bundesrichter hatten Klagen gegen die Regelungen auf dem Tisch, die Sachsen und Bayern im März und April 2020 erlassen hatten. Bei der sächsischen Verordnung ging es um Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Regeln in der Vorinstanz bestätigt.

Anders lag der Fall demnach in Bayern: Die Ausgangssperre, die das Verlassen der Wohnung zwar für Sport und Bewegung gestattete, aber nicht für ein Verweilen an der frischen Luft auf einer Parkbank, sei zu weitgehend gewesen. „Die Regelungen über das Verlassen der eigenen Wohnung waren nicht verhältnismäßig“, sagte die Vorsitzende Richterin. Es wären als mildere Maßnahme auch Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum in Betracht gekommen.

Der 3. Senat setzte sich auch mit der umstrittenen Frage auseinander, ob das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung eine ausreichende Grundlage für derart drastische Grundrechtseingriffe war. Die Bundesrichter bejahten dies. Verbote, die sich an die Allgemeinheit - und nicht an einzelne Erkrankte - richteten, seien zulässig gewesen. Eine solche „Generalklausel“ sei im Infektionsschutzrecht sachgerecht, weil der Gesetzgeber nicht vorhersehen könne, welche ansteckenden Krankheiten auftreten können und welche Schutzmaßnahmen dann nötig seien. Je mehr man allerdings im Laufe der Zeit über eine Krankheit und deren Erreger wisse, desto stärker müssten die Regeln angepasst werden.

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