Der Bundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag weiter für rechtmäßig.
hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts am Montag. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.
Ein bayerisches Ehepaar hatte zuvor mit Unterstützung des Steuerzahlerbunds gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Steuerjahr 2020 geklagt. Da Ende 2019 der Solidarpakt II zur Unterstützung der ostdeutschen Länder auslief, sei die Hilfe für
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