Die Zahl der Straftaten im Bereich der Kinderpornografie steigt – bundesweit hat sie sich verdoppelt. Die Justiz- und Innenministerien von Bund und Ländern wollen deswegen nun stärker dagegen vorgehen. Aber es gibt einen großen Streitpunkt.
Am Anfang sind sich noch alle einig. Innen- und Justizminister von Bund und Länder oder ihre Vertreter trudeln nach und nach in einen großen Saal im Schloss Nymphenburg ein. Sie alle haben hier ein Ziel: stärker gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch vorgehen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nimmt am Kopfende einer größeren Tafel Platz. Jetzt gehe es los, sagt er. Und er sei sicher, dass sie gut vorankämen.
Grundsätzlich speichern die Telekommunikationsunternehmen die Verkehrsdaten der Kunden für circa sieben Tage zu eigenen Zwecken, zum Beispiel für Abrechnungen. Erst dann löschen sie die Daten. An diesem Vorgehen wird sich auch durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nichts ändern. Die Innenministerien fordern aber, dass die Daten über diesen Zeitraum hinaus weiter – auf Vorrat - gespeichert werden. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius verweist darauf, dass es lange dauern würde, bis Ermittler Hinweise ausreichend ausgewertet hätten. Bis sie also die Daten bei den Unternehmen abfragen würden, seien sie schon nicht mehr verfügbar.
Entscheiden werden die Innen- und Justizminister ohnehin nicht. Zuständig ist das Bundesjustizministerium. FDP-Minister Buschmann hatte bereits nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes angekündigt, schnell eine neue Regelung zu finden. Und von Seiten der FDP heißt es weiterhin, dass eine "lückenlose Überwachung" nicht mit dem "freiheitlichen Charakter" der Verfassungsordnung vereinbar sei.