Ein Bild, das einen Hamburger Polizisten in die Nähe eines SS-Obersturmführers rückte, hat für einen Internetnutzer aus Paderborn Konsequenzen. Er hatte das fragwürdige Motiv nicht erstellt, aber verbreitet.
Ein Coronaleugner aus Paderborn muss für das Posten einer Fotomontage mit einem SS-Vergleich auf seiner öffentlichen Facebook-Seite eine Geldstrafe zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Die Montage, die er im November 2020 verbreitete, zeigte jeweils halbseitig ein Foto des Hamburger Polizei-Pressesprechers und des SS-Obersturmführers Werner Ostendorff samt SS-Abzeichen und Totenkopf.
Mit dem Vergleich der Polizei mit der SS würden die Verbrechen der SS relativiert und verharmlost, führte das Gericht weiter aus, die Rede war von einem kommunikativen Tabu. Der Polizeibeamte müsse diese Beleidigung nicht hinnehmen. Das OLG wies auch die Argumentation zurück, dass es sich bei dem Foto des Polizeibeamten um ein Dokument der Zeitgeschichte handeln würde. Damit hätte der Sprecher der Hamburger Polizei Abstriche beim Persönlichkeitsrecht und Kunsturhebergesetz machen müssen. Ein Bezug zum G20-Gipfel sei auf der Fotomontage aber nicht zu erkennen gewesen, hieß es: Und so sei der Beamte keine Person der Zeitgeschichte.
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