Ein Motorradfahrer parkt auf einem Ladeplatz für Elektroautos. So, dass die Ladesäule doch benutzt werden könnte. Trotzdem wird er abgeschleppt und muss ein Bußgeld zahlen. Er klagt.
Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde kürzlich ein Fall verhandelt, der die Problematik von Falschparkern auf-Ladeparkplätzen aufgreift. In dem Fall hatte ein Motorradfahrer sein Motorrad auf einem Ladeparkplatz für Elektroautos abgestellt, allerdings so, dass seiner Meinung nach sowohl die Ladesäule als auch der Parkplatz weiterhin von einem Elektrofahrzeug genutzt werden könnten, wie der „Münchner Merkur“ berichtet.
Die Stadtverwaltung ließ das Motorrad dennoch von einem Abschleppwagen auf den angrenzenden Gehweg umsetzen und stellte dem Motorradfahrer knapp 160 Euro in Rechnung.Der Motorradfahrer weigerte sich zu zahlen und zog vor Gericht, da er der Meinung war, dass der Elektroauto-Parkplatz weiterhin genutzt werden dürfe und der Abschleppdienst unnötig gewesen sei, da ein Mitarbeiter der Stadt das Motorrad problemlos selbst hätte umsetzen können.
Das Verwaltungsgericht gab dem nicht Motorradfahrer Recht. Aufgrund der Beschilderung sei der Parkplatz während des Ladevorgangs ausschließlich für Elektrofahrzeuge reserviert, so dass ein Verbrenner, der die Ladesäule nicht nutzt, im absoluten Halteverbot stehe.Auch das Umsetzen des Motorrads durch den Abschleppdienst sei rechtmäßig und zur Beseitigung des Parkverstoßes erforderlich gewesen. Eine „konkrete Verkehrsbehinderung“ sei nicht erforderlich.
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