Berliner Wahlchaos: Nachwahl zum Bundestag wohl erst 2024! Der Wahlprüfungsausschuss beschließt seine Empfehlung im November – doch danach wird das Bundesverfassungsgericht noch Monate für ein Urteil brauchen. Pannenwahl Berlin
Der Wahlprüfungsausschuss hat daher auch zum Teil andere Kriterien an Wahlfehler angelegt als der Bundeswahlleiter. So erkennt der Ausschuss einen Wahlfehler erst dann an, wenn in den Wahllokalen noch nach 18.30 Uhr gewählt werden durfte. „Wir können uns nicht vorstellen, dass in ganz Deutschland überall schon um 18 Uhr Schluss war“, sagte Fechner.
Die Uhrzeit, ab wann ein Wahlfehler anzunehmen ist, so hört man aus dem Wahlprüfungsausschuss, war offenbar Gegenstand langwieriger Verhandlungen. Einige Teilnehmer hätten sich auch 19 Uhr vorstellen können – was die Zahl der Wahllokale, in denen nachgewählt werden müsste, deutlich verringerte.
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