Die Abgeordnetenhauswahl 2021 in Berlin wurde wiederholt. Warum das rechtens war, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht begründen. Keine leichte Sache. BerlinWahl2023 BerlinWahlen2023 spdberlin cduberlin gruene_berlin dielinkeberlin fdp_berlin
Die Abgeordnetenhaus-Wahl 2021 wurde wiederholt. Warum das rechtens war, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht begründen – und das wird nicht ganz einfach.Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar hatte das Bundesverfassungsgericht am Ende grünes Licht gegeben
– aber das zugehörige Verfahren bereitet den Karlsruher Richterinnen und Richtern weiterhin Kopfzerbrechen. Die zentrale Verfassungsbeschwerde werfe sehr wesentliche Fragen zum Verhältnis von Landes- und Bundesverfassungsgerichtsbarkeit auf, sagte der zuständige Berichterstatter im Zweiten Senat, Richter Peter Müller, am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang des Gerichts. Vieles davon sei in der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung noch ungeklärt.
, Ende Januar ohne jede Begründung abgelehnt hatte. In belastbarer Weise sei das in der Kürze der Zeit nicht anders möglich gewesen. Die Veröffentlichung der Begründung stellte er ungefähr für Mai in Aussicht. Dafür müsse die Verfassungsbeschwerde in ihrer Gesamtheit gewürdigt werden. Das Hauptverfahren werde sich damit aber wohl nicht erledigt haben.
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