Berlin: Gericht erlaubt ukrainische Fahnen am 8. und 9. Mai

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Gericht kippt Fahnenverbot am 8 und 9. Mai in Berlin. Gericht Ukraine Verbot Polizie Russland

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitagabend das temporäre Verbot von ukrainischen Fahnen gekippt. Das teilte das Gericht am Freitagabend mit. Fahnen der Ukraine dürfen am 8. und 9. Mai in Berlin gezeigt werden. An diesen Tagen wird der Tag der Befreiung und der Tag des Sieges begangen.

Die Berliner Polizei hatte am Freitag über ein Verbot informiert, wonach an diesen beiden Tagen das Zeigen der russischen und der ukrainischen Fahne an den Sowjetischen Ehrenmalen in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide untersagt ist. Das Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag recht. Somit ist der Verbot für ukrainische Flaggen aufgehoben worden.

Anwalt Patrick Heinemann, der die Eilantragsteller unterstützt, sagte der Berliner Zeitung: „Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Das Verbot ukrainischer Flaggen ist – mit den Worten des Gerichts – ‚offensichtlich rechtswidrig‘. Wer von seinem Grundrecht Gebrauch macht, sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus zu bekennen, ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

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