Berlin: Fußgängerin tödlich verletzt – Geldstrafe für Autofahrer

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Der Unfall hat sich im vergangenen November in Neukölln ereignet. Der Autofahrer sucht bis heute nach einer Erklärung.

Nach dem Unfalltod einer Fußgängerin, die rund 500 Meter weit unter einem Fahrzeug mitgeschleift wurde, ist ein Autofahrer zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 36-Jährigen am Dienstag der fahrlässigen Tötung schuldig.

Laut Gutachten soll es an der Beifahrerseite des SUV zu einem „Erstkontakt“ mit „Minimalanprall“ gekommen sein. Die Fußgängerin sei unter das Auto geraten, eingekeilt und mitgeschleift worden. Wegen der Krafteinwirkung durch das Fahrzeug sei sie erstickt. Das Gericht verhängte eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. Der Staatsanwalt hatte 80 Tagessätze zu je 60 Euro verlangt. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Es sei nicht auszuschließen, dass sich die Fußgängerin gebückt hatte und nicht zu sehen gewesen sei, sagte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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