„Das darf es in einem Rechtsstaat nicht geben“: Fünf Jahre nach dem heftigen Streit um das PAG verhandeln Bayerns Verfassungshüter erstmals über die Frage, ob die Machtbefugnisse der Polizei zu weit gehen. Im Fokus steht die Präventivhaft.
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Sie ist nicht die Einzige. Laut dem Verfassungsgerichtshof laufen insgesamt neun Verfahren zum PAG. SPD, Grüne, Linke, ein Bündnis namens"NoPAG" oder eine Gruppe aus 20 Jura-Lehrenden und -Studierenden: Sie alle haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit angemeldet. Die mündliche Verhandlung am Donnerstag bildet nur den Auftakt einer langen Verfahrensserie.
Das Gesetz war nach den Novellierungen von 2017 und 2018 mehrmals überarbeitet und in Teilen entschärft worden. Tammelleo, die für die Grünen im Stadtrat von Wolfratshausen sitzt, sieht in dem Gesetz aber noch immer eine"Gefahr für unsere Demokratie". Es verstoße gegen insgesamt 25 Normen, heißt es in der Klageschrift: Rechtsstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Menschenwürde.
Im Zentrum stehen zwei Streitpunkte: zum einen der Begriff der"drohenden Gefahr". 2017 ist er statt der"konkreten Gefahr" als Startpunkt für polizeiliche Maßnahmen ins Gesetz geschrieben worden. Liegt eine"drohende Gefahr" vor, darf die Polizei demnach Personen identifizieren, überwachen oder die Post ohne deren Wissen sicherstellen.
Die Juristen der Staatsregierung argumentieren, dass der Terminus"drohende Gefahr" selbst vom Bundesverfassungsgericht genutzt werde. Es handle sich nicht um eine"vermutete abstrakte Gefahr", sagt Markus Möstl, Verfahrensbeauftragter der Regierung. Sondern um einen drohenden Angriff auf ein hochrangiges Rechtsgut, der"sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen" lasse.
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