Drei Monate mehr Zeit: Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Grundsteuererklärung
Bürger in Bayern haben bis Ende April Zeit, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Das sagte Finanzminister Albert Füracker vonam Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Damit hat der Freistaat die Frist um drei Monate verlängert. Eigentlich hätte Eigentümer bis zum 31. Januar ihre Erklärungen abgeben müssen.
Die Entscheidung Bayerns ist zunächst ein politischer Alleingang. Aus anderen Bundesländern verlautete bisher keine Information über eine mögliche Fristverlängerung. Bisher haben berichten zufolge nur etwa 70 Prozent aller Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben.
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