Für Masken-Geschäfte zu Beginn der Corona-Pandemie kassiert Andrea Tandler viele Millionen Euro - was per se nicht strafbar ist. Vor Gericht müssen sie und ihr Partner nun wegen mehrerer Steuervorwürfe.
Andrea Tandler und ihr Partner N. waren im Januar auf der Grundlage von Haftbefehlen des Amtsgerichts München festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.Mehr als dreieinhalb Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie hat am Mittwoch ein Prozess gegen zwei Schlüsselfiguren der Maskenaffäre in Bayern begonnnen.
Tandler wird Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie ein Subventionsbetrug vorgeworfen, dem Angeklagten N. Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung in Mittäterschaft. Die Wirtschaftsstrafkammer hat bislang acht Hauptverhandlungstermine bis zum 17. November geplant. Ausgangspunkt waren Provisionszahlungen, die Tandler, ihr Geschäftspartner und Lebensgefährte sowie ein dritter Beschuldigter zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 erhalten haben sollen - wogegen jedenfalls rechtlich nichts einzuwenden ist. Die Unternehmerin hatte Lieferverträge über persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Masken, zwischen einem Schweizer Unternehmen und verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt.
Tandler und ihr Partner N. waren im Januar auf der Grundlage von Haftbefehlen des Amtsgerichts München festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Haftbeschwerden der beiden Beschuldigten hatte nach dem Landgericht München I auch das Oberlandesgericht München als unbegründet zurückgewiesen.
Ein Sprecher Tandlers hatte kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesagt, die Anwälte rechneten damit, dass sich nach der Einstellung eines ersten Verfahrens „auch alle anderen Vorwürfe als gegenstandslos erweisen“ würden. Tandler und ihr Mitgesellschafter wiesen „alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück“. Seither reagierten die Anwälte auf keinerlei Anfragen mehr.
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