Steckfertige Solaranlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) bieten eine einfache und vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit, Strom selbst zu produzieren. Doch die Nutzung dieser Anlagen bringt auch Registrierungspflichten mit sich. Wer diese nicht beachtet, muss mit Strafzahlungen rechnen.
Laut Bundesnetzagentur muss eine Balkonanlage wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet, sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden, da auch Balkonkraftwerke potenziell in das öffentliche Stromnetz einspeisen können. Da der Ertrag der Balkonkraftwerke jedoch in der Regel für den Eigenverbrauch genutzt und gar nicht erst in das Netz eingespeist wird, fällt eine fehlende Anmeldung kaum auf.
Hinzu kommen die im Sommer 2022 in Kraft getretenen neuen Regelungen, die bei Verwendung einer nicht angemeldeten Anlage Strafzahlungen an den Netzbetreiber vorsehen. Auch für nicht konforme Anlagen, die den falschen Stromzähler verwenden, keinen regelkonformen Wechselrichter haben oder mehr als 600 Watt Leistung erbringen, werden Strafzahlungen fällig.
So fällt auf die Lieferung von Balkonkraftwerken ab dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Auch wird zukünftig bei Anlagen bis zu 15kW bzw. 30kW je Wohneinheit keine Einkommenssteuer mehr erhoben, wodurch der bürokratische Aufwand reduziert werden soll. Für Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, gelten zudem neue Vergütungssätze. Für Anlagen, die seit Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
Darüber hinaus beginnen immer mehr Netzbetreiber damit, den Anmeldungsprozess für ein Balkonkraftwerk stark zu vereinfachen, um die umweltfreundliche Produktion von Strom zu fördern.
France Dernières Nouvelles, France Actualités
Similar News:Vous pouvez également lire des articles d'actualité similaires à celui-ci que nous avons collectés auprès d'autres sources d'information.
Balkonkraftwerk-Sensation gelungen: Vermieter haben keine Chance mehrDie Bundesregierung macht die Installation von Balkonkraftwerken für alle leichter. Die mit Spannung erwartete Änderung am Miet- und Wohnungseigentumsrecht..
Lire la suite »
Kölner Tier-Drama: Besitzer von Kater geht telefonieren und kommt nie wieder zurückEs ist eine dieser traurigen Geschichten, mit denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tierheims in Köln-Dellbrück leider zu oft konfrontiert sind: Ein Kater-Besitzer hat seinen Vierbeiner im Stich gelassen.
Lire la suite »
„Schon abgeschlossen“: Herzlos-Besitzer lässt alten und kranken Kater einfach im Tierheim zurückIn einem Kölner Tierheim wurde ein 19-jähriger Kater als Fundtier abgegeben, der wegen seines hohen Alters und gesundheitlicher Probleme Hilfe benötigte. Der Besitzer wurde gefunden - und erwies sich als herzlos.
Lire la suite »
Kölner Tier-Drama: Besitzer von Kater geht telefonieren und kommt nie wieder zurückEs ist eine dieser traurigen Geschichten, mit denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tierheims in Köln-Dellbrück leider zu oft konfrontiert sind: Ein Kater-Besitzer hat seinen Vierbeiner im Stich gelassen.
Lire la suite »
Kaum vorstellbar: Besitzer finden ihr Pferd auf dem DachbodenEin verschwundenes Pferd versetzte seine Besitzer in Aufregung. Als es gefunden wurde, war die Überraschung groß.
Lire la suite »
Balkonkraftwerk darf nicht höher als 4 Meter hängen? Diese Regel könnte kippenBalkonkraftwerke werden immer beliebter, aber noch immer gibt es bürokratische Hürden, die eine Installation erschweren. Dazu zählt auch die Regelung zur Überkopfverglasung, die vor allem Mieter in höheren Stockwerken betrifft. Doch diese könnte sich bald erledigt haben.
Lire la suite »