Bundesjustizminister Marco Buschmann denkt darüber nach, Fahrerflucht teilweise zu 'entkriminalisieren'. Bei Sachschäden würde dann gelten: Unfallflucht ist keine Straftat mehr, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
Fahrerflucht ist eine Straftat, auch wenn man "nur" einen Kratzer in ein Auto gemacht hat. Bald soll nach einem Vorschlag von Bundesjustizminister Buschmann in solchen Fällen nur noch ein Bußgeld drohen. Nicht alle sind glücklich über die Idee.2021 wurden fast 28.000 Fälle von Fahrerflucht vor Gericht verhandelt. Ziemlich viele, wenn man bedenkt, dass Fahrerflucht nur selten ermittelt werden kann, die Dunkelziffer ist hoch.
. Die Entlastung für die Gerichte könnte dabei ein erwünschter Nebeneffekt sein. Generell will Buschmann das "Strafrecht systematisch durchschauen" und dann "eventuell anpassen", wie er heute bei Twitter klarstellte.Bisher gilt, auch wenn nur ein Kratzer beim Einparken entstanden ist: Der Unfallverursacher muss eine "angemessene Zeit" - bis zu einer Stunde - am Unfallort warten.
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