+ Auswärtiges Amt erklärt zwei iranische Diplomaten zu unerwünschten Personen
Als Reaktion auf das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd hat das Auswärtige Amt zwei iranische Botschaftsangehörige zu unerwünschten Personen erklärt. Sie seien "mit kurzer Frist aufgefordert" worden, Deutschland zu verlassen, teilte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock mit.
Der Deutsch-Iraner Sharmahd ist in Teheran wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt worden. Sharmahd sei der Anführer einer terroristischen Vereinigung und an Anschlägen beteiligt gewesen, teilte die iranische Justiz am Dienstag mit. Er sei daher wegen "Korruption auf Erden" schuldig gesprochen worden. Außenministerin Baerbock hatte das Urteil als "absolut inakzeptabel" kritisiert.
Der Iran hatte Sharmahds Festnahme im August 2020 bekannt gegeben. Nach Angaben seiner Familie wurde der 67-jährige Deutsch-Iraner, der zuletzt in den USA lebte, bei einem Zwischenstopp in Dubai vom iranischen Geheimdienst entführt und in den Iran verschleppt. Im Februar 2022 begann sein Prozess.
Baerbock zufolge habe Sharmahd keinen Zugang zu einem frei gewählten Rechtsbeistand gehabt. Seine "öffentliche Zurschaustellung" sei einer Vorverurteilung gleichgekommen. Seit seiner "unter höchst fragwürdigen Umständen zustande gekommenen Festnahme" habe sich die Bundesregierung immer wieder für Sharmahd eingesetzt.
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