Kaum Asylentscheidungen in der Riesendatenbank: Trotz der geringen Nutzung hält die Bundesregierung daran fest. „Regelung gehört schlicht abgeschafft“, findet MdB Clara Bünger
: Inhalte, die großflächig geschwärzt werden müssten, sollen erst mal überhaupt nicht gespeichert werden. „Zur Übermittlung an das AZR sind ausschließlich die Entscheidungen vorgesehen, die aufgrund ihrer Entscheidungsnatur keine Fluchtgründe oder weitere Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren könnten, enthalten.
Für den Abruf der Dokumente gelten gleichzeitig offenbar kaum Sicherheitsvorkehrungen. „Beim Zugriff auf Dokumente im Registerportal muss die Unerlässlichkeit des Abrufs zuvor bestätigt werden“, schreibt die Bundesregierung zwar in ihrer Antwort. Aber: „Diese Abfrage erfolgt durch die technische Implementierung einer Checkbox, welche vor dem Dokumentenabruf zu bestätigen ist“, heißt es weiter. Das heißt: Ein „unerlässlicher“ Abruf wird nicht etwa geprüft.
Die Gesetzesänderung 2021, auf die all das zurückgeht, war bereits die dritte Erweiterung des AZR binnen weniger Jahre. 2019 hatte die Große Koalition bereits eine Kennnummer für Asylantragsteller:innen eingeführt, die an alle am Verfahren beteiligten Behörden weitergegeben werden kann. Für Aufsehen hatte damals auch gesorgt,2016 hatte die Regierung das so genannte Kerndatensystem eingeführt.
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