Die Stadt München untersagt ab sofort sämtliche Klimaproteste im Stadtgebiet per Allgemeinverfügung „zur präventiven Gefahrenabwehr“.
„Aufgrund der jüngsten Aktivitäten der Klimaaktivist*innen untersagt die Landeshauptstadtper Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt sämtliche Versammlungen in Zusammenhang mit Klimaprotesten in Form von Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden, sofern die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten ist.
Zwei Klimaaktivisten kleben auf der Bayerstraße. Die aktuellste Aktion der Klimaaktivsten in München, die quasi parallel zur Verkündung des Verbots stattfindet. © Lucas Sauter-Orengo Die betroffenen Straßen ergeben sich aus der Auflistung, die der Allgemeinverfügung angehängt ist. Das bedeutet, dass sowohl das Veranstalten von als auch die Teilnahme an solchen Versammlungen und Protestaktionen verboten ist. Der Aufruf zur Teilnahme an einer untersagten Versammlung ist strafbar.
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