Er sei aufgrund einer Erkrankung nicht fähig gewesen, das Unrecht seines Handelns einzusehen: Rund fünf Monate nach dem Brand eines Wohnhauses in Thüringen mit vier Toten beantragte die Staatsanwaltschaft nun ein Sicherungsverfahren.
Die Staatsanwaltschaft hält den nach dem Wohnhausbrand im thüringischen Apolda mit vier Toten im vergangenen Jahr festgenommenen Mann für schuldunfähig. Der Beschuldigte sei aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seines Handelns einzusehen, teilte die Staatsanwaltschaft in
am Donnerstag mit. Dem 35-Jährigen droht daher keine Strafe, sondern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Mann ist seit Ende August in behördlichem Gewahrsam.Dem Beschuldigten soll laut Staatsanwaltschaft bewusst gewesen sein, dass zur Tatzeit eine größere Zahl von schlafenden Menschen in dem Haus waren. Daher soll er deren Tod zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Anstelle eines Strafprozesses beantragte die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Sicherungsverfahren und reichte eine entsprechende Antragsschrift beim Landgericht Erfurt ein. Dem Mann werden unter anderem vierfacher Mord und versuchter Mord in 14 weiteren Fällen vorgeworfen.Mehrfamilienhaus in Apolda in Brand gesetzt
haben. Ein Feuerwehrsprecher hatte von 44 in dem Haus gemeldeten Menschen sowie fünf Gästen zum Zeitpunkt des Brandes gesprochen. Bei dem Feuer starben vier Menschen – drei verbrannten, ein Mann kam beim Sprung aus einem Fenster ums Leben. Zudem wurden nach damaligen Angaben der Polizei 24 Menschen teilweise schwer verletzt, darunter Kinder. Den Sachschaden durch den Brand hatte die Polizei auf rund zwei Millionen Euro geschätzt.
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