Amazon haftet nicht für ominöse Werbe-Partner

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BGH weist Klage ab: Amazon haftet nicht für ominöse Werbe-Partner

Das Partnerprogramm von Amazon gibt es in Deutschland schon rund 20 Jahre. Angemeldete Teilnehmer können auf ihrer Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen. Kommt darüber ein Kauf zustande, bekommen sie eine Provision. Je nach Produktkategorie und monatlichem Umsatz können das bis zu zwölf Prozent sein. Die Links, die zum Beispiel mit "Bei Amazon kaufen" beschriftet sind, werden Affiliate-Links genannt.

Das klagende Unternehmen bett1.de stört sich daran, dass sich solche Links auch in gefälschten Testberichten und unseriösen Produkttipps finden. Man könne nicht die Umsätze mitnehmen und sich nicht darum scheren, ob der Kunde über betrügerische Seiten komme, hatte Firmengründer Adam Szpyt nach der Verhandlung im November gesagt.

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