AfD-Spendenaffäre: Gericht bestätigt Bußgeld

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Fast 400.000 Euro Bußgeld verhängte ein Gericht gegen die AfD wegen der Annahme verbotener Parteispenden. Zu Recht, lautet das Urteil im Berufungsverfahren. Eine Möglichkeit bleibt der Partei aber noch.

Hintergrund sind Zahlungen vor der Bundestagswahl 2017. Damals hatten zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz rund 132.000 Euro auf das Geschäftskonto des baden-württembergischen Kreisverbands von Weidel überwiesen. Der Verwendungszweck lautete »Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media«.Der Bundestag wertete dies als verbotene Annahme anonymer Spenden und verhängte ein Bußgeld in dreifacher Höhe des überwiesenen Betrags.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht. Die AfD kann gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

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