Das DFB-Sportgericht belegt die SV Elversberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.am 10. September 2022 warf ein Elversberger Anhänger eine Plastikflasche auf das Spielfeld.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Drittligistenim Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.am 10. September 2022 warf ein Elversberger Anhänger eine Plastikflasche auf das Spielfeld.
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